Heiraten-Vergleichsrechner
Der Rechner trennt sauber zwischen dem echten Steuervorteil der Ehe und der Frage, welche Lohnsteuerklassen-Kombination monatlich sinnvoll wirkt.
Der Rechner trennt zwischen echtem Splitting-Vorteil und der bloßen Verteilung der Lohnsteuer. Heiraten lohnt sich steuerlich vor allem bei ungleichen Einkommen. Die Wahl von IV/IV, IV/IV mit Faktor oder III/V beeinflusst vor allem die monatliche Liquidität – nicht den dauerhaften Splitting-Effekt.
Heiratsvorteil und passende Kombination
Praxishinweis: IV/IV mit Faktor ist meist die fairste laufende Verteilung, wenn beide planen wollen. III/V kann beim Hauptverdiener mehr Netto im Monat bringen, erhöht aber oft das Risiko für Nachzahlungen.
Was dieser Rechner wirklich zeigt
Viele Paare verwechseln den Effekt der Steuerklassen mit dem eigentlichen Vorteil der Heirat. Dauerhaft relevant ist die gemeinsame Veranlagung mit Splitting. Die Wahl von IV/IV, IV/IV mit Faktor oder III/V beeinflusst vor allem die monatliche Verteilung der Lohnsteuer und damit Liquidität, Nachzahlung oder Erstattung.
Häufige Fragen
Spart die Steuerklasse III/V dauerhaft Steuern?
Nicht dauerhaft. III/V verschiebt vor allem die monatliche Lohnsteuerbelastung. Die endgültige Einkommensteuer entsteht erst über die gemeinsame Veranlagung.
Wann ist der Heiratsvorteil besonders groß?
Vor allem dann, wenn sich die beiden Einkommen deutlich unterscheiden. Bei sehr ähnlichen Einkommen ist der Vorteil durch das Splitting meist deutlich kleiner.
Ist IV/IV mit Faktor sinnvoll?
Oft ja. Das Faktorverfahren verteilt den Splitting-Vorteil schon im laufenden Jahr realistischer auf beide Partner und reduziert größere Nachzahlungen oder Erstattungen.
Berücksichtigt der Rechner Kirchensteuer und Kinder?
Ja. Kirchensteuer fließt über das Bundesland und die jeweilige Auswahl ein. Kinder werden in der Pflegeversicherung berücksichtigt. Der eigentliche Heiratsvorteil entsteht aber primär aus der gemeinsamen Veranlagung.
Lohnt sich Heiraten nur wegen Steuern?
Steuerlich kann sich die Heirat vor allem bei ungleichen Einkommen lohnen. In der Praxis spielen aber auch Erbrecht, Versorgung, Krankenversicherung oder Hinterbliebenenschutz eine Rolle – diese Punkte sind bewusst nicht Teil der Steuerrechnung.